Rasendünger mit Unkrautvernichter 20-5-8 + UV (25 kg)
Der NPK Rasendünger mit Unkrautvernichter ist ein
Kombinationsprodukt für Sport- und Zierrasen. Sie können diesen
Rasendünger mit Unkrautvernichter als Langzeitdünger zur
Unkrautbekämpfung und zur gleichzeitigen Düngung in einem
Arbeitsgang einsetzen. Die Aufnahme der Wirkstoffe zur
Unkrautvernichtung über das Blatt und die Wurzel gewährleistet
eine zuverlässige Bekämpfung typischer Rasenunkräuter innerhalb
von 2 - 3 Wochen. Der Unkrautvernichter ist gut wirksam gegen
Löwenzahn, Wegerich- und Gänsedistelarten, Hornkraut,
Hopfenklee, Vogel-knöterich, Gemeine Schafgarbe. Er eignet sich
weniger gut zur Bekämpfung von Weißklee, Gänseblümchen,
Ehrenpreis-, Taubnessel-, Ampfer- und Fingerkrautarten,
Vogelsternmiere, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde.
Dieser Unkrautvernichter ist nicht ausreichend wirksam zur
Unkrautvernichtung gegen Kriechende Hahnenfußarten,
Kleinblütiges Knopfkraut, Gemeine Braunelle, Herbstlöwenzahn,
Weißen Gänsefuß. Der Rasendünger mit Unkrautvernichter versorgt
den Rasen nachhaltig mit Nährstoffen schließen sich die Lücken,
die durch die absterbenden bzw. vernichteten Unkräuter
entstehen, zügig.
Der EUROGREEN Rasendünger mit Unkrautvernichter ist aufgrund
der Verpackungsgröße nicht für die Anwendung im Haus- und
Kleingarten zugelassen. Für diesen Anwendungsbereich empfehlen
wir unseren Unkrautvernichter im praktischen Eimer mit
6 kg Füllgewicht.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter der Telefon-Nr.:
02741 / 281 555
Die Anwendung von PSM muss streng nach den gesetzlichen
Vorgaben erfolgen. Dies gilt auch für die übersandten PSM.
Vorschriftsmäßig sind die PSM mit der Angabe Anwendung im Haus-
und Kleingartenbereich zulässig gekennzeichnet. Insbesondere
sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes
können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße
geahndet werden können. Deshalb sind wir Versandhändler
verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von PSM
insbesondere über Verbote und Beschränkungen zu
unterrichten. Die beiliegenden PSM dürfen nur entsprechend
ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. Führen Sie nur die
darin aufgeführten Anwendungen durch, d. h. halten Sie sich
streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen,
Anwendungsbestimmungen/Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen. Auf
folgende Verbote bzw.Beschränkungen wird gesondert
hingewiesen:
§ PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann
angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für
Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland)
benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen
Pflanzenschutzdienstes.
§ Die Lieferung von z. B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff
Glyphosat zur Bekämpfung von Unkraut auf Nichtkulturland
erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen
Ausnahmegenehmigung durch Sie.
§ PSM dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der
Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen,
Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten.
Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen
Bundesländern.
§ Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung der
beiliegenden PSM in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen,
wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist.
Erkundigungen, ob Ihr Garten in einem entsprechenden
Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde
einholen.
§ Sind PSM als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie
grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen,
die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Für die
Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen
Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist
die Zustimmung des Imkers erforderlich.
§ Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum
Schutz des PSM Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu
beachten.
Die Lieferung darf nur an professionnelle Anwender erfolgen, die ihre Sachkunde bestätigen können.


